1971 wurde in Deutschland ein gesetzliches Krebsvorsorgeprogramm eingeführt, das der Früherkennung sämtlicher Karzinome des weiblichen Genitaltraktes und der Brust dient.
Durch adäquate Untersuchungsmethoden soll das Auftreten fortgeschrittener Tumorerkrankungen nicht nur des Gebärmutterhalses, sondern des gesamten unteren Genitaltraktes verhindert bzw. früherkannt werden.
Dieses Krebsvorsorge-Programm gilt für alle versicherungsberechtigten Frauen ab dem 18. Lebensjahr und ist für alle Teilnehmerinnen kostenlos.
Zu diesem Programm zählt die Durchführung der Anamneseerhebung, die klinische Untersuchung des äußeren und inneren Genitales, die Entnahme eines zytologischen Abstriches des Muttermundes, ab dem 30. Lebensjahr die Inspektion und Palpation der Brust und ab dem 45. Lebensjahr die rektale Untersuchung sowie die Durchführung des Hämoccult-Testes zum Ausschluß von okkultem Blut im Stuhl (Stuhltest).
Seit Januar 2003 wird von den Krankenkassen ab dem 55. Lebensjahr eine Darmspiegelung angeboten, die bei unauffälligem Befund nach 10 Jahren wiederholt wird.
Zusätzlich zur von der Krankenkasse bezahlten Krebsvorsorge werden ab einem bestimmten Alter weitere Untersuchungsverfahren in regelmäßigen Abständen angeboten (IGeL):
• vaginale Ultraschalluntersuchung
• HPV-Diagnostik
• Mammasonographie